Auslegung der irreführenden Geschäftspraktiken des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken
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Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken gilt als ein Meilenstein in der Entwicklung eines einheitlichen europäischen Lauterkeitsrechts. Ihr materiell-rechtlicher Regelungsgehalt gründet auf einem dreistufigen Verbot unlauterer Geschäftspraktiken, das aus einer Generalklausel, zwei Beispielstatbeständen über irreführende und aggressive Geschäftspraktiken und einem Anhang I („schwarze Liste“) besteht. Der Anhang I umschreibt in insgesamt 31 Verbotstatbeständen 23 irreführende und 8 aggressive Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten. Mit der Schaffung des Anhangs I beabsichtigt der Richtliniengeber, divergierende Wertungen nationaler Gerichte im Hinblick auf besonders verwerfliche Fallgestaltungen zu vermeiden, um so die Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher zu erhöhen. Allerdings sind viele der Verbotstatbestände so unpräzise und offen formuliert, dass sich die Probleme in die Interpretation der verwendeten Begriffe verschieben und ihr potentieller Anwendungsbereich im Dunkeln bleibt. Das trifft in besonderem Maße auf die Verbotstatbestände Nr. 1 bis 23, also die irreführenden Geschäftspraktiken, zu. Die Arbeit widmet sich der Auslegung dieser Normen und verleiht ihrer Reichweite Konturen. Sie leistet damit auch einen Beitrag zur Präzisierung des nationalen Lauterkeitsrechts, das richtlinienkonform auszulegen ist. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker im Bereich des Lauterkeitsrechts in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.