Biomedizinrecht in der EU
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Unter der Annahme einer zunehmenden Entgrenzung technischer Entwicklungen und medizinischer Behandlungen, der Ökonomisierung der modernen Biomedizin und der Kommerzialisierung des Menschen und seines Körpers geht die Verfasserin der Frage nach den Kompetenzen des europäischen Gesetzgebers zur Regelung der Biomedizin und der Biomedizinforschung nach. Neben der Darstellung der relevanten nationalen Regelungen zur Embryonen- und Stammzellforschung, zum Klonen, zur Chimären- und Hybridforschung, zur vorgeburtlichen genetischen Diagnostik und zur Gentherapie werden die Ursachen divergierender nationaler Regelungen analysiert; Ansätze hierfür lassen sich in den Weltreligionen finden. Überdies erweist sich das Biomedizinrecht als „Lackmustest“ für die „Ethisierung des Rechts“; die Trennung beider Bereiche in Form der „Emanzipation des Rechts“ von der Ethik wird als Lösungsweg vorgeschlagen. Die Untersuchung der vertraglichen Kompetenzordnung konzentriert sich in Anlehnung an das Tabakwerbung-Urteil des EuGH auf die Abgrenzung des europäischen Binnenmarkt- und Gesundheitsrechts. Letztlich gilt es, die provokante, aber längst überfällige Frage zu beantworten, ob menschliche Körperzellen und Embryonen als „Waren“ zu definieren sind und damit dem Binnenmarkt unterliegen. Angesichts der enormen Finanzkraft des Forschungsrahmenprogramms und seiner forschungspolitischen Gewichtigkeit für die Biomedizin wird überdies eine Untersuchung der forschungspolitischen Kompetenzgrundlagen vorgenommen. Die Beachtung völkerrechtlicher Normen zur Würde des Menschen und des Rechts auf Leben wird insbesondere im Rahmen der Grundrechtecharta geprüft. Untersucht man hieraufhin das Importverbot und die Stichtagsregelung im deutschen Stammzellgesetz, stellt sich die Frage der Beschränkung des Binnenmarkts. Die Verfasserin liefert eine umfassende Untersuchung des europäischen Biomedizinrechts und will insoweit eine Lücke schließen, ohne dabei die außerrechtlichen Bedingungen zu vernachlässigen.