Die Erfassung verdeckter Vermögensverlagerungen im Rahmen eines bilanzgestützten Kapitalschutzes bei der GmbH de lege lata et ferenda
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Mit seiner «Novemberentscheidung» vom 24.11.2003 nahm der Bundesgerichtshof Abschied von der bilanziellen Betrachtung im Rahmen des § 30 Abs. 1 GmbHG. Demnach sollte es nunmehr selbst bei bilanzneutralen Darlehen mit vollwertigem Rückzahlungsanspruch allein auf den tatsächlichen Liquiditätsabfluss ankommen. Dieser Wandel führte insbesondere beim konzernweiten Cash Pooling zu immenser Rechtsunsicherheit. Die Frage einer bilanziellen oder einer tatsächlichen Betrachtung bei der Feststellung verbotener Auszahlungen ist aber weder ein konzern- noch ein darlehensspezifisches Problem. Daher befasst sich die Untersuchung mit der kapitalerhaltungsrechtlichen Relevanz sämtlicher in schuldrechtliche Leistungsbeziehungen gekleideter verdeckter Vermögensverlagerungen von der GmbH auf ihre Gesellschafter und den hier in Frage stehenden Fähigkeiten einer bilanziellen Betrachtung.