Asyl- und Flüchtlingsrecht
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Zur Zeit sind nach Angaben des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen weltweit etwa 20 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Hunger und Verfolgung. Viele von ihnen suchen Zuflucht in Ländern der Europäischen Union. Es vergeht kaum eine Woche, ohne dass berichtet wird, dass erneut Flüchtlingsboote vor der Küste Italiens oder Spaniens aufgegriffen worden sind. Dennoch existiert auf europäischer Ebene bislang kein einheitliches Asyl- und Flüchtlingsrecht. Ein Vergleich der jeweiligen Vorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ist daher sehr aufschlussreich um zu sehen, welchen Lösungsansatz die Mitgliedsstaaten zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik gewählt haben. Die Autorin untersucht das Asyl- und Flüchtlingsrecht der Nachbarländer Deutschland und Polen. Dieser Vergleich ist besonders interessant, da die Entwicklung der Asyl- und Flüchtlingspolitik in den beiden Ländern vor einem vollkommen unterschiedlichen politischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Hintergrund stattgefunden hat. Während Deutschland als Einwanderungsland bezeichnet werden kann, galt Polen bislang aufgrund seiner geographischen Lage zwischen Ost- und Westeuropa lediglich als Transitland für Flüchtlinge. Dass sich die gesetzlichen Regelungen bei der Asyl- und Flüchtlingspolitik voneinander unterscheiden ist letztlich das Ergebnis der unterschiedlichen Erfahrungen Deutschlands und Polens in diesem Bereich. Im Mittelpunkt der vergleichenden Untersuchung steht eine detaillierte Analyse des deutschen Grundrechts auf Asyl, der Flüchtlingsanerkennung, der subsidiären Abschiebeverbote und des Schutzes für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. Die Autorin geht auf die zentrale Frage ein, ob die relevanten Vorschriften den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention und den Vorgaben der Europäischen Union entsprechen. Neben der materiellrechtlichen Prüfung erfolgt auch eine Analyse der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung des Asylrechts. Auch das polnische Asyl- und Flüchtlingsrecht wird in einem gesonderten Kapitel im Hinblick auf die dargestellten Aspekte untersucht. Aufgezeigt werden daneben auch die durch die neue Verfassung von 1997 eingeführten Neuerungen im Asyl- und Flüchtlingsrecht und insbesondere auch die Änderungen, die das Asyl- und Flüchtlingsrecht im Zuge der Vorbereitungen des Beitritts zur EU durch die Einführung des Ausländerschutzgesetzes im Jahr 2003 erfahren hat. Eine zunehmende Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene hat natürlich auch nicht vor dem Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik Halt gemacht. In den letzten Jahren hat die Europäische Union in diesem so sensiblen Bereich der nationalen Interessen immer wieder neue Richtlinien und Verordnungen erlassen, welche die einzelnen Mitgliedsstaaten veranlasst haben, ihre eigenen nationalen Vorschriften europäischen Mindeststandards anzupassen. Die Autorin untersucht, inwieweit die europäische Integration in diesem Bereich fortgeschritten ist und in welchem Ausmaß sie in die nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten eingreift.