Der Täterkreis des § 299 Abs. 1 StGB und Umsatzprämien im Stufenwettbewerb
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Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr, so lautet die Überschrift zu § 299 Strafgesetzbuch. Der Paragraph ist 1997 durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz entspr. verschiedenen EU-Vorgaben und der UN-Konvention gegen Bestechung ins StGB eingefügt worden. In erster Linie geht es um den Schutz des fairen Wettbewerbs, zuvor in § 12 UWG geregelt. Die Untersuchung befasst sich mit Abs. 1 der Vorschrift. Sie prüft das geschützte Rechtsgut und steckt dann den Rahmen des möglichen Täterkreises ab. Eine Fülle von einzelnen Fallgestaltungen bzw. Gerichtsentscheidungen betrachtet dann Details von Umsatzprämien an Betriebsinhaber, an Angestellte und Beauftragte. Aus der Fülle des Materials bezieht der als Strafverteidiger tätige Autor richtungsweisende Grenzziehungen bei Umsatzprämien und Kriterien für die Strafbarkeit, bis hin zu der Abgrenzung des Tatbestandes innerhalb bestimmter Rechtsformen, GmbH usw. Schließlich bietet die Untersuchung eine an der Praxis orientierte und angemessen gütergewichtete Reform de lege ferenda an.