Entscheidungen mit Ermessen und Beurteilungsspielräumen im Abschlussprüferrecht
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Aufgrund der plötzlichen Krisen und Zusammenbrüche verschiedener Unternehmen in den vergangenen Jahren wurde auch die Rolle des Abschlussprüfers stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nicht selten waren die Prüfer in der öffentlichen Diskussion Vorwürfen ausgesetzt, sie hätten durch prüferisches Fehlverhalten und unsorgfältiges Vorgehen wirtschaftliche Schieflagen nicht rechtzeitig erkannt. Nach jedem neu aufgetretenen Fall wird deshalb diskutiert, in wieweit ein Abschlussprüfer für das behauptete Fehlverhalten haftbar gemacht werden kann. Die gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sind durch zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe geprägt. Ebenso sehen sich Abschlussprüfer während einer Prüfung häufig mit Ermessensfragen konfrontiert. Es stellt sich in Zusammenhang mit normativ eingeräumten Freiräumen deshalb zwangsläufig für jeden Prüfer die Frage, wie er sich in der jeweiligen Situation verhalten muss. Ziel ist es, übergreifende Grundsätze für Ermessensentscheidungen herauszuarbeiten. Denn auch das Abschlussprüferermessen ist letztlich eine Erscheinungsform des juristischen Ermessens. Und das Recht räumt selbst bei einem weitgehend „freien“ Ermessen niemals ein grenzenloses Maß an Entscheidungsfreiheit ein. Jedem Handlungsfreiraum wird, damit er innerhalb der Rechtsordnung überhaupt akzeptiert und respektiert werden kann, ein Mindestmaß an rechtlicher Gebundenheit gegenübergestellt. Der rechtliche Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen unterlag in den letzten Jahren permanenten Veränderungen, nicht zuletzt auch durch europarechtliche Einflüsse bedingt. Der Verfasser geht deshalb in einem weiteren Schwerpunkt der Frage nach, wie sich Funktion und Stellung des Prüfers nunmehr charakterisieren lassen. Vor allem wird untersucht, ob sich ein Abschlussprüfer in die mitunter behauptete öffentlich-rechtliche Stellung einordnen lässt. Ein Seitenblick auf den Prüferstand in Polen rundet diesen Teil ab. Das Hauptinteresse gilt aber der Untersuchung von Entscheidungen mit Ermessen und Beurteilungsspielräumen während einer Abschlussprüfung. Denn wenn Haftungsfälle vermieden werden sollen, dann muss immer auch konkret der Frage nachgegangen werden, wo einem Prüfer in den verschiedenen Phasen von der Prüfungsplanung bis hin zur Abgabe des Prüfungsurteils Freiräume eingeräumt sind und wie die Entscheidungsfindung beschaffen sein muss, um einer Nachprüfung durch ein Gericht auch standhalten zu können. Die Dissertationsschrift wurde 2008 von der Stiftung Haus Wienemann mit einem Preis für herausragende Arbeiten zur berufsethischen Bildung von Wirtschaftsprüfern ausgezeichnet.