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Das lettländische Zivilgesetzbuch vom 28. Januar 1937 und seine Entstehungsgeschichte

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Nach Wiedererlangung der staatlichen Unabhängigkeit Lettlands 1991 wurde das Lettländische Zivilgesetzbuch von 1937 mit Änderungen nach und nach wieder in Kraft gesetzt. Die lettische Rechtswissenschaft und -praxis stützen sich somit auch heute noch auf dieses Zivilgesetzbuch von 1937 und dessen tragende Gedanken. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Motive und Konzeptionen des Gesetzbuches im Rahmen seiner Entstehungsgeschichte zu kennen. Die erste umfassendere und tendenzlose Aufarbeitung der lettischen Rechtsgeschichte erschien im Jahre 2000, umfasste allerdings alle Rechtsgebiete und widmete dem Zivilgesetzbuch als solchem nur etwas mehr als drei Seiten. Insofern hat bis heute noch keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Lettländischen Zivilgesetzbuch von 1937 und insbesondere dessen Entstehungsgeschichte stattgefunden. Diese Lücke zu schließen und möglichst alle bisher über verschiedene Zeitschriften, Monographien, Bibliotheken und Archive verstreuten relevanten Quellen zur Entstehungsgeschichte des Lettländischen Zivilgesetzbuches von 1937 zusammenzufassen, war Ziel dieser Arbeit.

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2008

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