Die Bürgerkommune aus dem Blickwinkel ihrer demokratischen Legitimation
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Kommunale Selbstverwaltung bewegt sich verfassungsrechtlich stets zwischen dem Demokratiegedanken und der Forderung nach Effizienz. Verfolgt man die Diskussionen um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, kommt man nicht umhin festzustellen, dass nicht selten das dogmatische Fundament aus dem Auge verloren und der Versuchung verfassungspolitischer Erwägungen nachgegeben wird. Die Fortschritte, die auf diesem steinigen Weg erzielt wurden, dürfen dennoch nicht geschmälert werden. Seit Jahrzehnten gelangt die Verwaltung von der Bundes- bis zur kommunalen Ebene nicht zur Ruhe und ein nicht enden wollender Strom neuer Denkrichtungen scheint es auch für die Zukunft nicht zu beabsichtigen. Mit dem Modell der Bürgerkommune, einer, wie es zunächst erscheint, begrifflichen Selbstverständlichkeit, etablierte sich ein Demokratisierungsansatz, der sich von der Annahme leiten lässt, dass niedrige Wahlbeteiligung und Desinteresse an bestehenden politischen und gesellschaftlichen Partizipationsangeboten einen Indikator für fehlenden Markterfolg des bestehenden Systems bei der Zielgruppe Bevölkerung darstellen. Geleitet von der Motivation, die angenommene Politikverdrossenheit und fehlende Identifikation mit dem eigenen Lebensraum durch Eigenverantwortung und Engagement für die Gesellschaft zu ersetzen, wurden unkonventionelle Beteiligungsformen entwickelt und teilweise mit beachtlichem Erfolg pilotiert. Der Autor leistet einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung, indem das Modell der Bürgerkommune auf seine verfassungsrechtliche Basis zurückgeführt wird.