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Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Parteibegriff im Zivilprozessrecht

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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Leitentscheidung vom 29.01.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 – Aussagen zur Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts getroffen. Die Entscheidung stützt sich zum einen darauf, dass die gesetzliche Regelung bewusst unvollständig unterblieben ist. Zum anderen wird die Praktikabilität dieser Entscheidung betont. Mit dieser Weichenstellung sollen die praktischen Probleme im Umgang mit Gesellschafterwechsel oder einer identitätswahrenden Umwandlung bewältigt werden. Ob dem Ergebnis der Entscheidung, der Annahme der Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit den gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung vereinbar ist oder ob sich dadurch unüberwindbare Brüche ergeben und sich neue Probleme ergeben, wird in dieser Arbeit näher beleuchtet.

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2009

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