Interne harte Patronatserklärungen als Mittel zur Insolvenzabwehr
Autoren
Mehr zum Buch
Patronatserklärungen wurden von der Praxis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts ursprünglich als Kreditsicherheit entwickelt, weil herkömmliche Sicherheiten – wie Bürgschaft, Garantie, etc. – den Interessen der Beteiligten nicht ausreichend gerecht wurden. Im weiteren Sinne erfasst der Begriff der Patronatserklärung sämtliche atypischen Verträge die eine Muttergesellschaft (Patron) zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft (Protegé) abschließt und die den herkömmlichen Rechtsinstituten wie Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt nicht zugeordnet werden können. In neuerer Zeit gewinnen Patronatserklärungen, die der Patron nicht gegenüber einem Sicherungsnehmer, sondern unmittelbar gegenüber dem begünstigten Protegé abgibt, als Mittel zur Insolvenzabwehr eine immer größere Bedeutung. Die Arbeit vergleicht den Verpflichtungsgehalt beider Arten von Patronatserklärungen miteinander.