Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft
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Der Aufsichtsrat ist zur gesellschaftsinternen Rechnungslegungsprüfung verpflichtet. Diese Prüfung und die gesellschaftsexterne Abschlussprüfung ergänzen einander. Der Prüfungsausschuss ist für den Aufsichtsrat in diesem Kontext grundsätzlich ein zweckmäßiges Instrument. Der Gesetzgeber konkretisierte mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Pflichten des Aufsichtsrats im Bereich der Rechnungslegungsprüfung. Dennoch wahrt das Aktiengesetz in der Fassung des BilMoG grundsätzlich die Organisationsonomie des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss ist für die Aktiengesellschaft ein fakultatives Instrument. Die Untersuchung zeigt Möglichkeiten des Aufsichtsrats für eine effiziente Strukturierung seiner Rechnungslegungsprüfung mit Hilfe eines Prüfungsausschusses auf. Ausgehend von einer Analyse von prominenten Fällen fehlerhafter Rechnungslegung identifiziert die Untersuchung zweckmäßige Aufgaben eines Prüfungsausschusses. Diese werden im Hinblick darauf untersucht, ob eine entsprechende Aufgabenzuweisung nebst den entsprechenden Kompetenzen durch den Aufsichtsrat an den Prüfungsausschuss rechtmäßig erfolgen kann. Für solche Prüfungsausschussaufgaben erfolgt jeweils ein Vorschlag für eine Prüfungssystematik. Diese Vorschläge verdichtet die Untersuchung am Ende zu einer Mustergeschäftsordnung. In dem Kontext der Besetzung des Prüfungsausschusses erfolgt eine Befassung mit dem unabhängigen Finanzexperten und den damit zusammenhängenden Fragen. Im Übrigen werden die Auswirkungen der Einrichtung eines Prüfungsausschuss auf den Sorgfaltsmaßstab der Ausschussmitglieder und der anderen Aufsichtsratsmitglieder aufgezeigt. Die Untersuchung berücksichtigt die verkündeten Fassungen des BilMoG, des Gesetzes über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sowie des Deutschen Corporate Governance Kodex vom Juni 2009.