Die französische Spezialgerichtsbarkeit unter Napoleon Bonaparte
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Die Studie beschäftigt sich mit der französischen Spezialgerichtsbarkeit von ihren Ursprüngen im Ancien Régime bis hin zu ihrer Abschaffung unter der Restauration. Aufgezeigt wird zunächst, wie sich die ursprünglich rein militärische Gerichtsbarkeit der Prévôts des maréchaux, Vorbild der Spezialgerichte, im Laufe der Zeit immer stärker auf solche Personen ausdehnte, die als „Feinde der Gesellschaft“ betrachtet wurden. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf den unter Napoleon Bonaparte durch Gesetz vom 18. pluviôse IX eingesetzten Spezialgerichten. Offiziell wurden die halb-militärischen tribunaux spéciaux, die aufgrund eines stark verkürzten Verfahrens urteilten, zur Bekämpfung des seit der Revolution zunehmenden räuberischen Bandenunwesens eingesetzt. Die Gesetzgebungsmotive sowie weitere zeitgenössische Berichte, die Grundlage der Analyse sind, zeigen jedoch, dass der eigentliche Grund zur Einsetzung der Spezialgerichte der Wunsch Bonapartes war, eine eigenständige Gerichtsbarkeit ohne Jury zu etablieren. Die Laienbeteiligung erschien gerade bei solchen Delikten, die die öffentliche Ordnung betrafen, gefährlich. Dieses Ergebnis wird durch die dauerhafte Übernahme der Spezialgerichte in den Code d'instruction criminelle im Jahre 1808 bestätigt. Neben den Gesetzgebungsmotiven wird anhand von Kommentaren, Urteilen des Kassationsgerichts sowie französischen Studien untersucht, wie die Spezialgerichte in der Praxis arbeiteten. Nach einem Überblick über die Nachfolger der Spezialgerichte, die Prévôtalgerichte der Restauration, bildet die Betrachtung der Spezialgerichte in den vier rheinischen Departements den Abschluss dieser monografischen Darstellung. Bei der Analyse des berühmtesten Spezialprozesses, des Schinderhannesprozesses, geraten schließlich die Berührungspunkte mit dem deutschen Recht ins Blickfeld.