Stille Gesellschaft, Genussrecht und partiarisches Darlehen als mezzanine Kapitaltitel zur Finanzierung einer GmbH
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Unternehmensfinanzierungen mittels stiller Gesellschaften, partiarischer Darlehen und Genussrechten weisen sowohl typische Merkmale einer Eigen- als auch einer Fremdkapitalfinanzierung auf. Sie sind daher als mezzanine Kapitaltitel einzuordnen. Der Autor untersucht die rechtliche Abgrenzung und Einordnung dieser drei Finanzierungsinstrumente unter Berücksichtigung der historischen Entwicklungen, deren Analyse vorangestellt wird. Zudem setzt sich die Arbeit mit den typischen Problembereichen im GmbH-Recht auseinander, die durch den hybriden Charakter dieser Finanzierungsinstrumente entstehen: der Frage nach der Vertretungskompetenz und der Erforderlichkeit von Gesellschafterbeschlüssen beim Abschluss derartiger Finanzierungsverträge sowie der Frage nach der Stellung dieser mezzaninen Kapitalgeber im Bereich des Rechts der Gesellschafterdarlehen.