Die grenzüberschreitende Verschmelzung bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE)
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Die Europäische Gesellschaft oder „Societas Europaea“ (SE) kann seit dem Inkrafttreten der SE-Verordnung am 8. Oktober 2004 gemeinschaftsweit gegründet werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Gründung der SE durch Verschmelzung mit künftigem Sitz in Deutschland und Großbritannien unter Beteiligung deutscher und britischer Gründungsgesellschaften. Die Autorin untersucht das Verfahren der SE-Gründung von der Planungsphase bis zur erfolgreichen Eintragung der SE auf der Grundlage der anwendbaren Normen der SE-Verordnung sowie des deutschen und des britischen Rechts und entwickelt Lösungsvorschläge für die Praxis. Insbesondere wird die Feststellung ermöglicht, welche Vor- und Nachteile mit der Wahl einer deutschen AG oder einer britischen PLC als Partner einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zur SE verbunden sind und welcher Standort für die Gründung einer SE -- Deutschland oder Großbritannien -- attraktiver erscheint.