Strafrechtliche Fundamentalprinzipien im Gemeinschaftsrecht
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Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Bußgeldpraxis des europäischen Kartellrechts rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Darüber geben die strafrechtlichen Fundamentalprinzipien Aufschluss. Das Ergebnis der Untersuchung deutet darauf hin, dass der Individualschutz im europäischen Kartellrecht noch als unzureichend anzusehen ist. Die Kommission orientiert sich am Gedanken der Effizienzsteigerung, wodurch aber die Beschuldigtenrechte der betroffenen Unternehmen in den Hintergrund geraten. Die kritischen Gedanken des Autors knüpfen an die freiheitsschützende Funktion des Rechts an, die in der Aufklärungsepoche ihr Fundament hat. Dies hat in der EU eine umso größere Bedeutung, als die Frage nach ihrer demokratischen Legitimation noch sehr heikel ist.