Der unfallversicherungsrechtliche Regress gegen den Arbeitnehmer im Vergleich zur arbeitsrechtlichen Haftung des Arbeitnehmers
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Die Haftung des Arbeitnehmers ist im deutschen Recht abweichend vom allgemeinen Zivilrecht geregelt. Allerdings gibt es dafür zwei unterschiedliche Regelungssysteme. Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer gegenüber Kollegen und dem Arbeitgeber verursacht, ist seine unmittelbare zivilrechtliche Haftung gegenüber den Geschädigten gemäß §§ 104 ff. SGB VII grundsätzlich ausgeschlossen, und die Haftung des Arbeitnehmers wird durch einen Regressanspruch der Sozialversicherung gemäß § 110 SGB VII realisiert. Der andere Bereich der Haftung des Arbeitnehmers ist die sog. arbeitsrechtliche Haftung, also die durch richterrechtliche Regeln veränderte zivilrechtliche Haftung. Das Werk untersucht die beiden Haftungssysteme vergleichend auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten.