Die zentralamerikanische Zollunion
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Regionale Handelsabkommen haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen und ihre Zahl steigt stetig. Deren Mitglieder streben eine tiefere Form der wirtschaftlichen Integration an, als sie auf globaler Ebene durch die Welthandelsorganisation vorgenommen werden kann, deren Geltungsanspruch hierdurch nicht unbeeinträchtigt bleibt. Strukturell stehen die regionalen Handelsabkommen in einem Spannungsverhältnis zur Welthandelsordnung. Zu dessen Lösung hält das WTO-Recht u. a. Art. XXIV GATT bereit, der eine Ausnahmevorschrift zum fundamentalen Prinzip der Meistbegünstigung darstellt. Die Anwendung dieser Norm auf den Mercado Común Centroamericano (MCCA) bildet den zentralen Gegenstand dieser Untersuchung. Der MCCA zählt mit seiner Gründung durch den Generalvertrag von 1960 zu den ältesten regionalen Integrationsgemeinschaften überhaupt. Der Vertrag sieht u. a. die Schaffung einer Zollunion zwischen den fünf beteiligten zentralamerikanischen Staaten Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua und Costa Rica vor. In der Folge haben die Integrationsbemühungen in der Region immer wieder Rückschläge erlebt. Untersucht wird, ob die Zollunion mittlerweile in einer mit der Welthandelsordnung zu vereinbarenden Form errichtet worden ist.