Iurisprudentia symbolica
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Rechtssymbolische Untersuchungen der Frühen Neuzeit bilden die Grundlage für diese wissenschaftsgeschichtliche Studie. In der Literatur des 18. Jahrhunderts finden sich vermehrt Hinweise auf eine Iurisprudentia Symbolica, die sich mit der Bedeutung und Funktion von Symbolen und Ritualen im Rechtsleben befasst und als frühe wissenschaftliche Auseinandersetzung mit rechtssymbolischen Fragestellungen betrachtet wird. Die Mehrzahl der zugehörigen Quellen sind in lateinischer Sprache verfasste juristische Dissertationen. Drei Abhandlungen sind als die zentralen Werke dieser Strömung hervorzuheben. Dazu zählt zunächst die im Jahr 1726 veröffentlichte Dissertation De jurisprudentia symbolica von Johann Tobias Hoffmann (1693-1742), der eine Reihe von Symbolen aus den Rechtsgebieten des Völker-, Staats-, Kirchen-, Lehn-, Straf- und Zivilrechts vorstellt. Johann Wilhelm Hoffmann (1710-1739) sammelt in seiner Dissertation Specimen iurisprudentia symbolica veterum Germanorum (1736) zahlreiche Symbole zu speziellen Rechtsthemen. Im Ergebnis leistet Everhard Otto (1685-1756) mit seinem Werk De jurisprudentia symbolica exercitationum Trias aus dem Jahr 1730 den wohl umfassendsten Beitrag zur rechtlichen Symbolforschung seiner Zeit. Im 19. Jahrhundert greift dann vor allem Jacob Grimm in seinen Deutschen Rechtsaltertümern das Thema der Rechtssymbolik wieder auf.