Die kollektive Wahrnehmung filmerischer Rechte in Deutschland im Rechtsvergleich zu den USA und Großbritannien
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Die Neuerscheinung: Kernfrage dieser Untersuchung ist, welche Form der Wahrnehmung von Rechten an Film- und Fernsehwerken zu rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen führt, für Urheber und Leistungsschutzberechtigte, aber auch für Verwerter und Nutzer. In Deutschland, in den USA, in Großbritannien mit ihren je unterschiedlich organisierten Formen des kollektiven Schutzes von Rechten/Interessen wird dieser Frage nachgespürt. Ein Vergleich der verschiedenen Systeme im vierten Teil kommt zu interessanten, bedenkenswerten Ergebnissen. Der erste Teil der Arbeit konzentriert sich auf die Situation filmerischer Rechte und deren kollektive Wahrnehmung in Deutschland. Film- und Fernsehwerke werden zu Beginn nach deutschem Urheberrecht beurteilt, ihre Einzelwerke aufgegliedert, daran beteiligte Urheber wie Leistungsschutzberechtigte untersucht. Schwerpunkt ist nachfolgend vor allem die Untersuchung der Verwertungsgesellschaften nach Aufgaben, Organisation und ihre Kontrolle bzw. Aufsicht durch das deutsche Patent- und Markenamt. Im Vergleich dazu wird im 2. Teil die Situation in den USA dargestellt, die geprägt ist durch Besonderheiten des US-amerikanischen Copyright Laws, einer anders strukturierten Organisation der Filmwirtschaft mit veränderten Verwertungs- und Vergütungsansprüchen und deren gerichtlicher bzw. administrativer Kontrolle. Im 3. Teil erfolgt eine Darstellung der Rechtewahrnehmung in Großbritannien, wo sich die Struktur der Film- und Fernsehindustrie anders entwickelt hat, das gilt ebenso für die verschiedenen Verwertungsgesellschaften und deren Kontrolle durch das Copyright Tribunal.