Die verfahrensrechtliche Umsetzung internationaler Verständigungsvereinbarungen (§ 175a AO)
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Alle deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthalten Artikel zum Verständigungsverfahren. Es soll Besteuerungskonflikte lösen, die trotz DBA-Kollisionsregeln verbleiben, z. B. wegen ungleicher Auslegung der DBA. Das Verständigungsverfahren bleibt auf völkerrechtlicher Ebene, ohne den Vollzug im Verhältnis zwischen Bürger und Staat zu regeln. Diese «Achillesferse» soll § 175a AO verfahrensrechtlich absichern. Die Autorin untersucht diese Regelung umfassend, indem sie Hintergrund, Anwendungsbereich und Transformationsfunktion der Norm beleuchtet, sie systematisch in die Korrektur- und Verjährungsregeln der Abgabenordnung einordnet und das Verhältnis zum Rechtsbehelfsverfahren klärt. Schließlich wird geprüft, ob auch informelle Verständigungen mittels § 175a AO umsetzbar sind.