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Varianten der Kodifizierung eines Mindestlohns und ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

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Ein zunehmender Anteil der deutschen Bevölkerung ist von Niedriglöhnen betroffen. Zur Eindämmung des stetig wachsenden Niedriglohnsektors stehen dem Staat zwei sich grundsätzlich unterscheidende Korrekturmaßnahmen zur Verfügung: Der Kombilohn gleich welchen Modells zielt auf den Ausgleich der Marktmechanismen ab, indem zu niedrig entlohnte Arbeit bezuschusst wird. Konträr dazu verpflichtet der Mindestlohn die Arbeitgeber zur Einhaltung einer Lohnuntergrenze und greift deshalb unmittelbar in die Lohnbildung auf dem Arbeitsmarkt ein. Die Verfasserin geht der Frage nach, wie das Einwirken des Staates auf die Lohnbildung aus volkswirtschaftlicher Sicht zu beurteilen ist und zieht hierzu ökonomische Theorien als auch empirische Studien heran. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beurteilung des staatlichen Einwirkens auf die Lohnbildung aus juristischer Sicht, was die Darstellung der Varianten der Kodifizierung eines Mindestlohns beinhaltet. Die Autorin untersucht das aktuell existierende AEntG, ergänzt durch das MiArbG im Hinblick auf seine Eignung zur Erfüllung der Mindestlohnfunktionen und seine Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Sie befürwortet unter diesen Gesichtspunkten die Alternative eines branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohns. Das Werk wurde 2011 mit dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung ausgezeichnet.

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2011

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