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Die Haftung der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland beim Vollzug des europäischen Chemikalienrechts (REACH)

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Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung als unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltende Rechtsverordnung in Kraft. Das europäische Chemikalienrecht wurde durch die REACH-Verordnung grundlegend reformiert und harmonisiert. Innerhalb des neu eingeführten REACH-Systems nimmt die Europäische Agentur für chemische Stoffe eine zentrale Rolle ein. Daneben bestehen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und ihrer Behörden sowie der Kommission. Das europäische Chemikalienrecht ist aufgrund der vorgesehenen Kooperation zwischen den Akteuren als bislang deutlichste Ausformung des Europäischen Verwaltungsverbundes beschrieben worden. Die Kooperation zwischen den Akteuren im neuen Chemikalienrecht führt dazu, dass auch die Haftung in diesem System der Mehrebenenverwaltung an verschiedenen Stellen angesiedelt sein kann und insofern regelmäßig Verflechtungen zu verzeichnen sind. Zudem ist das Chemikalienrecht im Zusammenhang mit dem übergeordneten Bereich des Stoffrechts zu sehen, zu dessen wünschenswerter Harmonisierung auch eine gemeinsame Betrachtung der Haftungsmechanismen anregen kann. Daneben ist die Neugestaltung des Chemikalienrechts modellhaft für weitere Rechtsbereiche und zukunftsweisend für eine immer stärker ausgeprägte gemeinsame Aufgabenerfüllung auf Unionsebene. Nach einer allgemeinen Betrachtung der Haftung unter Berücksichtigung der besonderen Aspekte des Europäischen Verwaltungsverbundes und des REACH-Systems widmet sich die Untersuchung der Haftung im europäischen Chemikalienrecht. Dabei wird zunächst die Haftung der Akteure innerhalb der verschiedenen Ebenen des REACH-Systems betrachtet. Daran schließt sich eine Darstellung einzelner spezifischer Haftungskonstellationen an. Die Ergebnisse werden sodann durch Vergleiche mit anderen Bereichen des Stoffrechts in den stoffrechtlichen Gesamtkontext eingestellt. Zudem soll durch die Darstellung der Haftung im REACH-System unter Berücksichtigung seiner Bedeutung als Referenzgebiet für den Europäischen Verwaltungsverbund dazu angeregt werden, aus dem europäischen Chemikalienrecht allgemeine Erkenntnisse für das europäische Verwaltungsrecht zu gewinnen.

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2011

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