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Die Errichtung des Konzernbetriebsrats in nationalen und internationalen Konzernen

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Die Diskussion um die Möglichkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats innerhalb eines internationalen Konzerns wurde durch zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2007 und vom 16. Mai 2007 neu entfacht. Im Ergebnis verneinte das Bundesarbeitsgericht die Frage nach der Errichtungsmöglichkeit des Konzernbetriebsrats. Um einen völligen Leerlauf der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung zu vermeiden, sprach es sich zugleich dafür aus, dass die Mitbestimmungsrechte von den einzelnen Gesamt- beziehungsweise Einzelbetriebsräten der konzernangehörigen Unternehmen wahrgenommen werden. Diese Entscheidungen und die hierdurch aufgeworfenen Fragen und Probleme gaben den Anstoß für die vorliegende Untersuchung. In den ersten zwei Kapiteln werden nach einer Einführung in den Untersuchungsgegenstand zunächst die Funktion des Konzernbetriebsrats und der Konzernbegriff erörtert. Einen ersten Schwerpunkt der Untersuchung bilden sodann das dritte und vierte Kapitel, in denen die Errichtung und Konstituierung eines Konzernbetriebsrats in nationalen Konzernen, dessen Rechtsstellung und seine Zuständigkeit behandelt werden. Anknüpfend an diesen nationalen Teil der Untersuchung folgen in den Kapiteln fünf und sechs die internationalen Aspekte der Themenstellung. Grundlegend wird insoweit im fünften Kapitel das eingangs geschilderte Problem der Errichtung des Konzernbetriebrats in internationalen Konzernen sowohl unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur als auch der Rechtsprechung diskutiert und gelöst. Die durch die Ablehnung der Errichtungsmöglichkeit eines Konzernbetriebsrats gemäß §§ 54 ff. BetrVG aufgeworfenen Fragen und Probleme werden im sechsten Kapitel der Untersuchung dargestellt. Abweichend von der aktuellen Kommentarliteratur, nach der es sich bei § 54 BetrVG um eine zwingende, tarifvertraglich unabdingbare Norm handelt, wird zu ihrer Lösung aufgezeigt, dass ein Konzernbetriebsrat auch gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mittels einer tarifvertraglichen Regelung errichtet werden kann. Insoweit werden insbesondere das Interesse des ausländischen herrschenden Unternehmens und der inländischen Konzernarbeitnehmer an einem tarifvertraglich errichteten Konzernbetriebsrat, die Errichtungsvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, dessen Erstreikbarkeit und seine Rechtsstellung eingehend erörtert. Abschließend werden im siebten Kapitel die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt.

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2011

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