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Anspruch auf Beförderung?

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Der Verfasser legt dar, dass nach empirischen Methoden konstruierte Beförderungsverfahren rechtliche Bindungswirkung entfalten können. Diese Bindung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangt von Arbeitgebern, dass sie ein systematisches Beförderungsverfahren, so wie es konstruiert ist, allen Bewerbern gegenüber gleich anwenden. Der gewünschte Ermessensspielraum muss also im Verfahren selbst angelegt sein und kann nicht durch verfahrensfremde Anpassungsmaßnahmen herbeigeführt werden. Der Verfasser zeigt, dass durch diese rechtliche Bindung ein Beförderungsanspruch des nach den Verfahrensvorgaben geeignetsten Bewerbers entsteht, wenn sich ein Arbeitgeber entscheidet, ein Beförderungsverfahren zu verwenden, das eine Auswahl der Bewerber nach einer Rangreihe vorschreibt. Damit wird Arbeitgebern gezeigt, durch welche Verfahrenskonstruktion sie Gefahr laufen, beim Wort genommen zu werden, mit der Folge, dass sie vor einer Beförderungsentscheidung nicht mehr willkürlich das jeweilige Verfahren innerhalb einer Bewerbergruppe variieren können.

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2012

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