Das Adoptionsrecht der VR China
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Im Jahre 2009 feierte die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Sie wurde als erstes offizielles, internationales Dokument anerkannt, welches die Rechte des Kindes bestätigt und sichert. Diese Konvention garantiert nicht nur das Recht auf Leben, soziale Sicherheit, Bildung oder Meinungsfreiheit, sondern legt in Art. 21 KRK auch Rahmenbedingungen für die Vermittlung elternloser Kinder fest. Die Volksrepublik China ist einer der Unterzeichnerstaaten und wirkte auch aktiv an der Formulierung der KRK mit. Somit kann ihr eine gewisse Vorbildfunktion zugesprochen werden. Durch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtete sie sich, notwendige Vorkehrungen zur Einhaltung der Kinderrechte zu treffen. Ihre Umsetzung durch Umgestaltung der nationalen Gesetzgebung ist eine Form der durchgeführten Maßnahmen. Dieses äußerte sich in der Volksrepublik China auffallend in der Formulierung und Verabschiedung des Adoptionsgesetzes von 1991. Es war ein erster Schritt, die Rechte von Adoptivkindern zu sichern und das Adoptionsverfahren im Land zu standardisieren. Anhand des von UNICEF veröffentlichten Implementation Handbook for the Convention on the Rights of the Child wird der zentralen Fragestellung nachgegangen, inwiefern die Volksrepublik China ihren Verpflichtungen bezüglich des Schutzes elternloser Kinder weiter nachgekommen ist und ob die KRK stets berücksichtigt wird. Eine Betrachtung des Adoptionsrechts der Volksrepublik China anhand der KRK ist trotz des zwanzigjährigen Bestehens der Konvention noch nicht vorhanden. Dieses Buch schließt diese Forschungslücke. Es dient sowohl der Information über und der Einsicht in die rechtliche Lage von Adoptierten und ihrer Adoptiveltern in der Volksrepublik China. S. K. Rathgeber zeigt Wege auf, wie die Idee der KRK in der chinesischen Gesetzgebung und Rechtsprechung stets allgegenwärtig bleibt beziehungsweise bleiben könnte. Dazu gibt sie im Vorfeld einen Überblick über die Entstehungsgeschichte und die Inhaltsbereiche der KRK sowie des Adoptionsgesetzes der Volksrepublik China. Darauf aufbauend werden die Berücksichtigung des Kinderwillens, die Vorgehensweise bei der Kinderfürsorge und die Festlegung der Behördenzuständigkeit u. a. beleuchtet. Diese Aspekte gelten als richtungsweisende Mittel für die Erfüllung der Konvention. Ein Rechtsglossar, welches den Querverweis zu chinesischen Gesetzestexten und zur Sekundärliteratur vereinfacht, rundet das Buch ab.