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Erschließungs- und erschließungsähnliche Beiträge im Einkommensteuerrecht

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Die Dissertation behandelt ein Thema, das Rechtsprechung und Schrifttum immer wieder beschäftigt hat und dessen einkommensteuerliche Behandlung nach wie vor umstritten ist. Die Arbeit beginnt mit einer Erläuterung des Erschließungsbeitragsrechts. Es folgt die Dar-stellung der Ansichten von Judikatur, Verwaltung und Schrifttum zur einkommensteuerlichen Problematik. Dabei werden die Entwicklungslinien hin zum gegenwärtigen Meinungsstand nachvollzogen. In der Folgezeit setzt sich der Autor mit den zentralen Fragen auseinander, die bei der Be-schäftigung mit dem in Rede stehenden Thema zu Tage treten, nämlich wie der Vorteil, den die Erschließung für den gebührenpflichtigen Steuerpflichten bedeutet, einkommensteuerlich zu beurteilen ist, ob es sich um ein selbständiges Wirtschaftsgut handelt, ob es der Steuer-pflichtige im Fall von Gewinneinkünften zu aktivieren hat und ob insoweit Absetzungen für Abnutzung in Betracht kommen. Der Verfasser nimmt diesen Befund zum Anlass, grundsätzliche Überlegungen zur einkommensteuerrechtlichen Dogmatik anzustellen, um ein solides Fundament für seine Thesen zu gewinnen. Dabei kommt der Autor zu der Feststel-lung, dass die Dogmatik des Einkommensteuerrechts auf eine Abwägung der Interessen des Steuerfiskus und des Steuerpflichtigen zu gründen ist, auf eine Abwägung, die teils gesetzlich vorgegeben, teils durch Rechtsprechung und Schrifttum fortentwickelt worden ist. Bei der Übertragung der vorgenannten Grundsätze auf die einkommensteuerliche Qualifikati-on der Erschließungs- und erschließungsähnlichen Beiträge kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass der Erschließungsvorteil bei Steuerpflichtigen die Gewinneinkünfte erzielen, ein aktivierungspflichtiges (selbstständiges) Wirtschaftsgut darstellt. In diesem Kontext wird eine Parallele zur Rechtsprechung bei Bauten auf fremden Grundstücken gezogen, bei der we-gen der Fremdheit des Grundstücks eine Hinzuaktivierung zu demselben ausscheidet und, um den wirksamen Betriebsausgabenabzug auszuschließen, von den Gerichten seit langer Zeit vertreten wird, dass der Vorteil des Baus wie ein selbständiges Wirtschaftsgut zu behandeln sei. Anders als im Fall der Bauten auf fremden Grundstücken, bei dem die Rechtsprechung vom Vorliegen eines materiellen Wirtschaftsguts ausgeht, gelangt der Autor beim Erschlie-ßungsvorteil zur Qualifikation als immaterielles Wirtschaftsgut. Hinsichtlich der Absetzun-gen für Abnutzung gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass diese deshalb geboten sind, weil die Rechte an den Erschließungs- und erschließungsähnlichen Anlagen, ebenso wie die Anlagen selber, einem Wertverzehr unterliegen. Nach einer Auseinandersetzung mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Beiträgen für eine Ersetzung oder Veränderung von Erschließungsanlagen, schließt die Arbeit mit Über-legungen zur Behandlung von Beiträgen für Sondernutzungsrechte an Erschließungsanlagen.

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2011

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