Die Programmvereinbarung
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Die letzte grosse Föderalismusreform im schweizerischen Bundesstaat fand in der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA, in Kraft seit 1. Januar 2008) ihren Niederschlag. Die NFA hat sowohl im Verhältnis unter den Kantonen als auch im Beziehungsgeflecht zwischen Bund und Kantonen einige tiefgreifende Änderungen mit sich gebracht. So wurden unter anderem neue Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren des schweizerischen Bundesstaates eingeführt. Die Programmvereinbarung als neues Zusammenarbeitsinstrument zwischen Bund und Kantonen ist in Art. 46 Abs. 2 Bundesverfassung verankert worden und fällt damit in den Bereich der Umsetzung von Bundesrecht. Auf dem Instrument der Programmvereinbarung liegt das Hauptaugenmerk der vorliegenden Dissertation.