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Individuelles Arbeitsrecht

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Ziel dieses Studienbriefes soll es sein, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien sowie die Beendigungsmodalitäten des Arbeitsvertrags kennen zu lernen. Dabei sollen die jeweiligen Pflichten sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss behandelt werden (Kapitel 1). Sie werden dabei nicht umhin kommen zu verstehen, dass es zwar durchaus Parallelen zu anderen privatrechtlichen Verträgen gibt, jedoch der Arbeitsvertrag wegen eines Dauerschuldcharakters durch eine besondere Fürsorge- und Treuepflicht der Partner gekennzeichnet ist. Die Verantwortung beider Arbeitsvertragsparteien wird im vorliegenden Studienbrief aus der jeweiligen Sicht dargestellt, um Ihnen die unterschiedliche Interessenlage nahe zu bringen. Schließlich sollen Sie auch dargestellt bekommen, welche Rechtsfolgen eintreten können, wenn die Vertragsparteien ihre jeweiligen Pflichten nicht erfüllen, und zwar je nachdem, ob es sich um Haupt- oder Nebenpflichten handelt. In Kapitel 2 werden Wesenszüge des Arbeitsunfalls dargestellt. Das Gegenstück zum Vertragsabschluss ist die Vertragsauflösung (Kapitel 3). Sie kann im Arbeitsrecht verschiedenartig erfolgen. Dabei gewährt der Staat dem sozial schwächeren Arbeitsvertragspartner – also dem Arbeitnehmer – eine Reihe von Schutzmöglichkeiten. Ziel dieses Studienbriefes soll es daher auch sein, dass Sie die Modalitäten der Vertragsbeendigung kennenlernen. Dabei wird dem einseitigen Beendigungswillen des Arbeitgebers eine besondere Beachtung geschenkt und dargelegt, welche gesetzlichen Regelungen hier zu berücksichtigen sind. Ihnen soll dabei das Kündigungsschutzgesetz näher gebracht werden, so dass Sie auch erkennen mögen, welche Bedeutung die formelle Seite der einseitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat (z. B. Wirksamkeit der Kündigung und Einhaltung der Kündigungsfrist). Da eine sozial ungerechtfertigte Kündigung nicht automatisch unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer „Einspruch“ dagegen einlegt, sondern nur dann, wenn er die Unwirksamkeit gerichtlich geltend macht, ist die Darstellung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit ausgewählten praktischen Fällen ein weiterer Schwerpunkt dieses Studienbriefes (Kapitel 4 und 5). Sie sollen dabei vertraut gemacht wer- den mit Prinzipien des erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahrens, beginnend mit Klageeinreichung und mündlicher Verhandlung.

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2012

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