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Der Wirtschaftsreferent bei der Staatsanwaltschaft

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Das Buch widmet sich der Rechtsstellung der Wirtschaftsreferenten, welche zunehmend für die Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren eingesetzt werden. Dies geschieht insbesondere bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen. Die Pflichten und Befugnisse der Wirtschaftsreferenten sind bislang kaum Gegenstand von Gerichtsentscheidungen oder wissenschaftlichen Werken gewesen, obwohl die Arbeit der Wirtschaftsreferenten in der Praxis eine sehr wichtige Rolle spielt und regelmäßig rechtliche Fragestellungen aufwirft. Die Monografie trägt dazu bei, diese Lücke zu schließen. Häufige Probleme ergeben sich in der Praxis bei dem Einsatz von Wirtschaftsreferenten in ermittelnder Funktion. Dabei stellt sich die rechtlich übergreifende Frage, inwiefern ihr Handeln bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen zulässig ist. Aber auch Detailfragen werden beantwortet. Beispielsweise, ob dem Wirtschaftsreferenten ein eigenes Antragsrecht auf Anordnung der Beschlagnahme zusteht. Auch die Auswirkungen des Einsatzes von Wirtschaftsreferenten als Ermittlungsperson und der anschließenden Tätigkeit als Sachverständiger werden kritisch dargestellt. Vor allem wird die grundlegende Frage beantwortet, ob ein Wirtschaftsreferent als Sachverständiger bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften überhaupt ein neutrales, unabhängiges Gutachten, frei von jeder Beeinflussung erstellen kann. Neben dem rechtlichen Teil weist das Buch auch einen rechtstatsächlichen Teil auf. Mithilfe von standardisierten Fragebögen erhob der Verfasser diverse Daten über die Wirtschaftsreferenten. Beispielsweise wird in diesem Teil der Monografie ein Gesamtüberblick über die Verbreitung der Wirtschaftsreferenten in allen Bundesländern vermittelt. Das Ergebnis der Befragung wird anhand von Schaubildern dargestellt. Die Studie stellt als wissenschaftliches Werk durch ihre neuen Erkenntnisse einen Beitrag zur Fortentwicklung der Rechtsgeschichte dar. Das Buch ist zudem ebenso empfehlenswert für Praktiker - Strafverteidiger, Staatsanwälte, Wirtschaftsreferenten und Richter.

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2012

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