Passivrauchen am Arbeitsplatz
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Passivrauchen am Arbeitsplatz kann naturgemäß nur dort ein Problem sein, wo das Rauchen nicht ohnehin schon aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen des Betriebsablaufs verboten ist. Probleme im Zusammenhang mit dem Passivrauchen am Arbeitsplatz treten daher schwerpunktmäßig dort auf, wo Menschen auf engem Raum zusammenarbeiten, wie beispielsweise im Verwaltungs- und Bürobereich. Beim Raucher-/Nichtraucherkonflikt geht es leider oftmals weniger um einen Diskurs im Sinne eines sachlichen Dialogs, der zwischen den Interessengruppen stattfinden könnte, als um eine Art heftige Kontroverse, die auch Mittel der Polemik, Provokation und bisweilen auch Aggression mit einschließt. Mit der vorliegenden Arbeit wird ein umfassender Überblick über die Probleme gegeben, die sich durch das Passivrauchen am Arbeitsplatz stellen. Hier erlangt zunächst die medizinische Seite Bedeutung, weshalb ausführlich der medizinische Erkenntnisstand zur Frage der Auswirkungen des Tabakrauchs auf den nicht rauchenden Menschen beleuchtet wird. Anschließend wird vor dem Hintergrund der Änderungen der Arbeitsstättenverordnung in den Jahren 2002 und 2007 insbesondere untersucht, welche Auswirkungen der im Jahr 2002 als § 3a ArbStättV 1975 neu eingefügte, jetzt § 5 ArbStättV 2004, auf den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz hat. Die Arbeit befasst sich im Kern damit, die Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift zu vergleichen und hinterfragt, ob § 5 ArbStättV 2004 überhaupt ausreichenden Nichtraucherschutz zu gewährleisten vermag. Dabei beschränkt sich die Darstellung im Grundsatz auf die Situation an gewöhnlichen Arbeitsplätzen wie z. B. Büros. Ein aktueller Überblick sowohl über die nichtraucherschützenden Rauchverbotsnormen als auch über die gesetzlichen Rauchverbotsregelungen, die aus betrieblichen Gründen bestehen, runden die vorliegende Dissertation ab.