Änderung durch die neue Rangfolge gemäß § 1609 BGB beim Unterhaltsrecht
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Ein Hauptziel der Unterhaltsrechtsreform 2008 war die Neuausrichtung der Rangfolge. Die Änderungen, die sich dadurch im Einzelnen ergeben haben, werden in diesem Buch ausführlich beschrieben. Eingangs erfolgt eine für das thematische Verständnis unerlässliche Vorstellung der bisherigen Entwicklung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge. Der Blick auf den Status quo der Rangfolge vor der Unterhaltsreform bildet zugleich den Ausgangspunkt für die Darstellung der wesentlichen Problemfelder und Kritikpunkte, die letztlich zu einer Neuordnung der Rangfolge geführt haben. Mit dem Unterhaltsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auf diese immer ler werdenden Rufe nach einer Reformierung der Rangfolge reagiert. Welche verfahrensrechtlichen und rechtspolitischen Hürden dabei von ihm zu meistern waren und warum das Bundesverfassungsgericht das Bild der neuen Rangfolge entscheidend mitgeprägt hat, wird im Anschluss näher beleuchtet. Daran anknüpfend werden die sieben Stufen der neuen Rangfolge anhand von § 1609 BGB - der neu geschaffenen zentralen Rangvorschrift - vorgestellt. Neben dem Aufbau der neuen Rangfolge werden auch ihre Konzeption und ihre Bedeutung für Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden die neuen Mangelfallkonstellationen vorgestellt und mit ihnen die unmittelbaren Auswirkungen der neuen Rangfolge auf die Unterhaltsverteilung im Mangelfall beschrieben. Abschließend wird der Frage nachgegangen, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, mit der Neuordnung der Rangfolge die bestehenden Kritikpunkte an der bisherigen Rangfolge zu beseitigen und darüber hinaus die mit dem Unterhaltsänderungsgesetz anvisierten Ziele - Förderung des Kindeswohles, Vereinfachung des Unterhaltsrechts und Stärkung der Eigenverantwortung - zu verwirklichen.