Die Mietkaution
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Die Mietkaution besitzt große praktische Relevanz für Mieter und Vermieter, aber auch für Zwangsverwalter und Insolvenzverwalter. Klare und einheitliche Leitlinien zur Behandlung der Mietkaution, insbesondere in den „Krisenfällen“ – Zwangsvollstreckung und Insolvenz – hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang aber nicht herausgearbeitet. Grundlegend wird in der Arbeit das zivilrechtliche Verhältnis als Sicherungstreuhand beschrieben und mit den aus der Mietpraxis bekannten wichtigen Detailfragen abgestimmt. Neben grundlegenden Aspekten des Treuhandrechts bilden somit Fragen der Mietpraxis einen wichtigen ersten Schwerpunkt der Arbeit. Sodann werden auf dieser Grundlage stringente Lösungen zu den jüngsten zwangsvollstreckungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen aufgezeigt. Insbesondere die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den §§ 146, 148 und 152 ZVG wird hierbei kritisch gewürdigt. Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung und Einstandspflicht des Zwangsverwalters bilden hierbei die thematischen Schwerpunkte. Die Arbeit schließt mit einer eingehenden insolvenzrechtlichen Behandlung, die einen Abgleich mit den zwangsvollstreckungsrechtlichen Ergebnissen aufnimmt.