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Aktuelle Fragen des Bau- und Planungsrechts

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Am 30. Juli 2011 ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung der Städte und Gemeinden“ in Kraft getreten. Das Anliegen des neuen Gesetzes ist es, vor allem die städtebauliche Dimension, der die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bodennutzung Rechnung tragen sollen, gesetzlich abzusichern. Dies betrifft namentlich die Änderungen im Recht der Bauleitplanung, des städtebaulichen Vertrags und des Besonderen Städtebaurechts (Sanierung, Stadtumbau). Darüber hinaus will das Gesetz bessere Voraussetzungen schaffen für den Ausbau der Windenergienutzung, Regelungen zur Absicherung des Repowering und die erleichterte Nutzung von Photovoltaikanlagen auch im Außenbereich. Bebauungs- und Flächennutzungspläne können, ja müssen Klimaschutzzielen Rechnung tragen. Die Planungspraxis steht nun vor der Aufgabe, insbesondere die neuen Auflagen umzusetzen. Die Beiträge der Fachleute der Gesetzgebung und der Praxis greifen die wichtigsten praxisrelevanten Fragen auf. Sie bieten eine Dokumentation über den aktuellen Stand der Umsetzung und Anwendung der BauGB- und BauNVONovellen und weiterer aktueller planungsrechtlicher Fragen, diskutieren Probleme der Novelle aus Praxissicht und arbeiten Lösungsansätze für die Praxis heraus.

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2012

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