Das Verbot der Doppelberücksichtigung von Vermögenspositionen in Zugewinnausgleich und Unterhalt
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Familienrechtliche Streitigkeiten haben häufig vermögensrechtliche Probleme zum Gegenstand. Insbesondere im Falle der Auflösung einer Ehe, einer Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen zur Lösung dieser Probleme neben Normen des Familienrechts auch Normen aus dem Schuld-, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht in Betracht. Zusammen mit den durch richterliche Rechtsfortbildung gefundenen Regelungen bezeichnet man diese Gemengelage als Familienvermögensrecht. Ein bekanntes Problem aus diesem Bereich bildet der außergüterrechtliche Vermögensausgleich von Ehegatten in Form der Auseinandersetzung einer so genannten Ehegatteninnengesellschaft. Infolge einiger Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren ist nun aber ein neues Problem in den Fokus der familienrechtlichen Praxis gerückt: das Verbot der doppelten Teilhabe an Vermögenspositionen über Zugewinnausgleich und Unterhalt. Gegenstand dieser auch als Verbot der Doppelberücksichtigung bezeichneten Rechtsfigur ist die Vermeidung von einseitig benachteiligenden doppelten Vermögenszuweisungen im Rahmen des zwischen den Ehegatten nach einer Scheidung durchzuführenden Vermögensausgleichs. Wie auch in anderen Fällen der Abgrenzung familienvermögensrechtlicher Ausgleichsansprüche können dem Gesetz nur einige wenige Anhaltspunkte zur erforderlichen Abgrenzung von Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsrecht entnommen werden. Es verwundert also nicht, dass sowohl die Abgrenzung von Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsrecht als auch mögliche Konstellationen, in denen das Verbot der Doppelberücksichtigung zur Anwendung kommen muss, umstritten sind. In Rechtsprechung und Literatur werden insbesondere die zugewinnausgleichs- und unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, arbeitsrechtlichen Abfindungen und Verbindlichkeiten diskutiert. Der Verfasser Franz Jakob König zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten und Lösungsansätzen auf. In diesem Zusammenhang geht er auch auf Probleme bei der zugewinnausgleichs- und unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung einzelner Vermögenspositionen ein und dabei auf die umstrittene Bewertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich. Der Verfasser legt dar, dass bei der Frage, ob es sich bei Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen um Anwendungsfälle des Verbots der Doppelberücksichtigung handelt, der Art und Weise ihrer Bewertung ein nicht unerheblicher Einfluss zukommt. Im Weiteren setzt er sich mit den einzelnen Aspekten der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten auseinander, entwickelt eigene Lösungsansätze und untersucht mögliche weitere Anwendungsfälle für das Verbot der Doppelberücksichtigung.