Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit im chinesischen Arbeitsrecht
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Das chinesische Rechtssystem und die damit verbundene Rechtskultur befinden sich seit rund einem Jahrhundert in einem andauernden Reform- und Modernisierungsprozess, auf dem Wege von einer „traditionellen“ Ordnung hin zu einer „modernen“ Existenz. Das ‚spezifisch chinesisch sozialistische Rechtssystem’ weist eine ganz eigene Prägung auf. Der Transformationsprozess seit Ende der 70er Jahre, von einer sozialistischen Planwirtschaft hin zu einer sozialistischen Marktwirtschaft und die damit einhergehende ökonomische Entwicklung, resultierten jedoch in westlichen und innerstaatlichen Impulsen. Diese erzeugten einen Veränderungsdruck auf die rechtliche Ordnung des Landes. Reaktionen auf diesen sozioökonomischen Wandel äußern sich unter anderem in einem kontinuierlichen Reformprozess des chinesischen Rechts und der Verabschiedung neuer sozialer Gesetze. Im Kontrast zu den vielfältigen Sanktionen des chinesischen Arbeitsrechts stehen Berichte von Arbeitern aus chinesischen Manufakturen. Wanderarbeiter beklagen schwerste arbeitsrechtliche Verstöße sowie rabiate Menschenrechtsverletzungen. Diese geben Anlass eine nicht unbeträchtliche Diskrepanz zwischen Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit zu vermuten.