Personenhandelsgesellschaften und latente Steuern nach BilMoG
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Im Mai 2009 wurde durch die Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz/ BilMoG) das deutsche Bilanzrecht nach mehr als 20 Jahren grundlegend reformiert. Mit diesem Gesetz sollte vor allem eine maßvolle Annäherung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an internationale Rechnungslegungsgrundsätze, unter gleichzeitiger Beibehaltung des bewährten HGB-Bilanzrechts als eigenständiges und vollwertiges Regelwerk, vorgenommen werden. Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens wurde unter anderem die Bilanzierung latenter Steuern gem. § 274 HGB grundlegend neu geregelt und die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Durch die Neufassung der Regelungen zur latenten Steuerabgrenzung hielt das international gängige Temporary - Konzept Einzug in das deutsche Handelsrecht. Aufgrund dieser Änderungen werden die Abweichungen zwischen den Wertansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz zunehmen und der Ansatz latenter Steuern erheblich an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen dieser Studie soll untersucht werden, ob und welche Personenhandelsgesellschaften zur Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB n. F. verpflichtet sind. Ebenso wird thematisiert, welche besonderen Herausforderungen in dieser Gesellschaftsform bei der Abgrenzung latenter Steuern gem. § 274 HGB n. F. zu bewältigen sind. Unter Bezugnahme auf den IDW ERS HFA 7 n. F. und den im März 2012 veröffentlichten IDW RS HFA 7 wird geprüft, inwiefern der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung gem. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB für passive latente Steuern bei Personenhandelsgesellschaften, außerhalb des Anwendungsbereichs des § 274 HGB n. F., in Frage kommt.