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Private Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht und die Kronzeugenregelung

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Rechtlich verbotene Preiskartelle verursachen volks- und betriebswirtschaftliche Schäden, die exorbitante Ausmaße erreichen können. Teile dieser Schäden treten entweder bei den Direktabnehmern der kartellbefangenen Waren oder im Falle der Weitergabe des kartellbedingt erhöhten Preises bei den mittelbaren Abnehmern dieser Waren ein. Rechtlich werden solche verbotenen Absprachen durch behördliche Sanktionsmechanismen sowie in wachsendem Maße ergänzend durch privatrechtliche Schadensersatzverlangen bekämpft. Letztere befinden sich derzeit noch am Anfang einer sich in der Praxis abzeichnenden Entwicklung: Derzeit stehen der prozessualen Geltendmachung kartellbedingt erlittener Schäden nicht abschließend geklärte Rechtsprobleme entgegen und auch das Verhältnis zwischen behördlicher und privater Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht wirft ungeklärte Fragen auf. Diese Studie widmet sich dieser Schwierigkeiten des Zusammenspiels behördlicher und privater Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf der zivilprozessualen Stellung der Kartellgeschädigten, wobei drei höchst praxisrelevante Themenbereiche unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse eingehend bearbeitet werden: Neben der Schadensersatznorm des § 33 Abs. 3 GWB befasst sich der Autor mit der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung und deren Auswirkungen auf das private enforcement im Kartellrecht sowie den Akteneinsichts- und Dokumentenzugangsmöglichkeiten im Hinblick auf „Kronzeugendokumente“.

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2013

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