Abwehr alkoholbedingter Gefahren
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Etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland haben Alkoholprobleme. Das hieraus resultierende Gefahrenpotential hat quer durch die Rechtsordnung eine Vielzahl von Regelungen generiert. Gleichwohl werden weitergehende gesetzliche Maßnahmen nach dem Beispiel des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg oder der Ermächtigung zum Erlass von Alkoholkonsumverboten im sächsischen Polizeigesetz diskutiert. Der Autor untersucht zunächst, ob und ggf. auf welcher Grundlage der Staat verpflichtet ist, seine Bürger vor Gefahren und Risiken übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Im Ergebnis gelangt er zu der Auffassung, dass sich derartige Schutzpflichten allein aus den Grundrechten ergeben können. Die Schutzpflichterfüllung sei auch nur im Sinne einer Evidenzkontrolle überprüfbar. Regelmäßig bestehe kein Anspruch auf bestimmte staatliche Schutzmaßnahmen. Maßnahmen zum Schutz vor individueller oder kollektiver Selbstgefährdung seien verfassungsrechtlich nicht geboten. Den zweiten Teil der Untersuchung bildet ein umfassender Überblick über eine immense Palette gesetzlicher Regelungen des Straf-, Verkehrs-, Gefahrenabwehr-, Zivil-, Sozial- und Steuerrechts, die sich mit alkoholbedingten Gefahren befassen. Eine Analyse dieser Bestimmungen ergibt, dass quasi jedes dieser Rechtsgebiete unmittelbar oder mittelbar dazu beträgt, die staatliche Schutzpflicht im Hinblick auf alkoholbedingte Gefahren zu erfüllen. Der Staat hat somit nach Auffassung des Autors seine Schutzpflicht nicht verletzt, die grundrechtlich geschützten Rechtsgüter der Bürger vor den aus (übermäßigem) Konsum alkoholischer Getränke resultierenden Gefahren wirksam zu schützen. Damit ist allerdings die Frage nicht beantwortet, ob und inwieweit die geltenden Normen durch landesrechtliche Regelungen zur Eindämmung übermäßigen Konsums alkoholischer Getränke ergänzt oder ersetzt werden dürfen. Hierzu untersucht der Autor beispielhaft einige kürzlich eingeführte oder derzeit diskutierte Maßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit: Dürfen die Länder den Verkauf und den Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum sowie die Werbung und das Sponsoring für alkoholische Getränke beschränken? Ist die Einführung einer Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen bei alkoholischen Getränken sowie die Erhöhung der Alkoholsteuern durch die Länder zulässig? Dürfen diese eine der Alkoholprävention dienende zweckgebundene Abgabe erheben? Ist der verbreitete Einsatz minderjähriger Testkäufer zur Überwachung des Abgabeverbots nach § 9 JuSchG nach geltendem Recht zulässig? Der Autor leistet mit seiner Untersuchung einen wichtigen Beitrag zu der aktuellen Diskussion, wie alkoholbedingten Gefahren durch Maßnahmen des Landesgesetzgebers wirksam begegnet werden kann.