Der Einfluss des ProdSG auf die Produkthaftung nach dem ProdHaftG und dem BGB
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Produktrückrufe wegen Sicherheitsmängeln bestimmen den Alltag. Die Nutzer stehen immer wieder Produkten gegenüber von denen eine Gefahr für sie ausgeht. Insbesondere Rückrufe im Spielwarensektor sorgten in der Vergangenheit für Schlagzeilen. Der Problematik der Sicherheit von Produkten nimmt sich zum einen das öffentlich-rechtliche Produktsicherheitsrecht an. Durch behördliche Eingriffsbefugnisse wird die Marktüberwachung sicher gestellt. Zum anderen dient das privat-rechtliche Produkthaftungsrecht der Gewährleistung der Produktsicherheit. Dies erfolgt durch Regelungen zur Kompensation von Schäden die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden. Aufgrund des Nebeneinanders beider Rechtsgebiete wird im Rahmen dieser Studie der Frage nachgegangen ob und wie beide Regelungskomplexe aufeinander abgestimmt sind. Für die Praxis ist dabei von besondere Bedeutung, inwieweit die Haftungsrisiken ausgeschlossen werden, wenn ein Produkt den Anforderungen des öffentlichen Sicherheitsrechts mit seinen Verordnungen, Richtlinien und Normen entspricht. Besondere Aktualität erlangt die Thematik durch die gesetzgeberischen Tätigkeiten in diesem Bereich. Erst Ende 2011 löste das ProdSG die Vorgängerregeln des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) ab. Ebenso wurde die neue Spielzeugrichtlinie 2009 erlassen und erst im Juli 2011 durch die Spielzeugverordnung in deutsches Recht umgesetzt.