Der Umfang der bodenschutzrechtlichen Haftung des Zustandsstörers bei Verschulden
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Das Buch des Rechtsanwalts Dr. Mohr aus Stuttgart bietet all den Eigentümern, Mietern und Pächtern bei drohender Sanierungspflicht eine Hilfe, die bei ihrem Kauf vorhandene Bodenverunreinigungen entweder nicht kannten oder zumindest kennen mussten. Neben dem Verursacher können auch Eigentümer u. a. als Zustandsstörer von der Behörde zu Sanierungskosten herangezogen werden, obwohl sie den Schaden im Boden oder im Wasser nicht verursacht haben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2000 für den ahnungslosen Zustandsstörer eine Grenze seiner Haftung mit dem Verkehrswert nach Sanierung eingeführt. Er muss also für die Sanierung nochmals den aktuellen Wert des Grundstücks bezahlen. Für den Zustandsstörer ohne diesen Schutz ist bisher ungeklärt, wie weit seine Haftung über diese Grenze hinausgehen kann. Der Autor entwickelt deshalb hierfür erstmalig ein nach Fahrlässigkeit und Vorsatz abgestuftes Haftungsschema. Dazu wird in mehr als 80 Gerichtsentscheidungen aus dem Zeitraum der letzten 60 Jahre das Verhalten des Zustandsstörers entsprechend der Entwicklung des Umweltbewusstseins dargestellt und die Haftung hieraus erläutert. Dies ist eine Entscheidungsgrundlage für die Bearbeitung von Haftungsfällen bei Zustandsstörern für Umweltbehörden, Verwaltungsgerichte, einschlägig tätige Rechtsanwälte und die Betroffenen selbst in Fällen einer möglichen Haftung über den Verkehrswert nach Sanierung hinaus. Ein Rechtsvergleich stützt das neue Haftungsschema ab. Außerdem werden weitere offene Rechtsfragen und Sachverhalte bei der Haftungsbegrenzung für Zustandsstörer unabhängig von dieser Haftungsgrenze behandelt.