Das Eigenvergaberecht der Europäischen Union
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Zur Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben muss jede öffentliche Verwaltung Beschaffungsverfahren durchführen und Aufträge vergeben. Dies gilt auch für die Europäische Union. Daher hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein eigenes Vergabewesen der europäischen Einrichtungen entwickelt. Das Recht, welches die Einrichtungen der Union anwenden, um Aufträge zur Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben zu vergeben, wird als „Eigenvergaberecht“ bezeichnet. Das Eigenvergaberecht der Europäischen Union wurde durch die Europäische Haushaltsordnung von 2002 erstmals relativ umfassend geregelt. Seit dieser Zeit ist auch eine stetig zunehmende Befassung der europäischen Gerichte mit eigenvergaberechtlichen Fragestellungen zu beobachten. Dadurch ist dieser Bereich in den letzten Jahren deutlich in Bewegung geraten. Gleichwohl ist das Eigenvergaberecht wissenschaftlich bisher weitgehend unerschlossen. Diese Untersuchung unternimmt es, den bislang dunklen Bereich des Eigenvergaberechts der Europäischen Union erstmals zu erhellen. Das Buch bietet einen Überblick über die Rechtsquellen des Eigenvergaberechts und über die zur Verfügung stehenden Verfahrensarten. Des Weiteren wird der Ablauf des Vergabeverfahrens ausführlich erläutert. Hierbei steht die Analyse der einschlägigen Rechtsprechung im Mittelpunkt. Zudem stellt die Untersuchung die verschiedenen Möglichkeiten beschwerter Bieter dar, Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers zu erlangen.