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Die Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen
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Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag zu bewältigen, erhält im Sozialstaat Deutschland die notwendigen Pflegeleistungen oder die dafür erforderlichen Geldmittel. Die Pflegeleistungen werden von Angehörigen bzw. sonstigen nahestehenden Personen oder professionellen & ambulanten und stationären & Pflegeeinrichtungen erbracht. Zur Finanzierung dieser Pflegeeinrichtungen finden sich Regelungen sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht. Dieser Band stellt die Finanzierungsituation (Stand: September 2012), die sich aus dem Zusammenspiel der Regelungen ergibt, am Beispiel von Nordrhein-Westfalen dar.
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2013
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