Die Rolle des Bundeskartellamtes im Beschwerdeverfahren
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Die Zulässigkeit von im GWB-Beschwerdeverfahren gerichtlich angeordneten Nachermittlungen durch das Bundeskartellamt hängt maßgeblich von dessen Rolle in dem als nicht abschließendes Sonderprozessrecht ausgestalteten GWB-Verfahrensrecht ab. Die bewusst lückenhafte Regelung soll es dem Gericht ermöglichen, sich flexibel an den Bedürfnissen der Praxis zu orientieren. Sie führt aber für das Verfahrensrecht zu einer hochkomplexen Gemengelage aus Untersuchungsgrundsatz, Parteimaxime, Rechtsanwendungskontrolle und Rechtsfortbildung, die bisher noch nicht umfassend untersucht worden ist. Die Arbeit findet die Lösung in einer breit angelegten Analyse der Rolle des Amtes. Aufbauend auf der Feststellung, dass Verwaltungs- und Gerichtsverfahren partiell parallel verlaufen, befasst sich die Untersuchung mit Funktion, verfahrensrechtlicher Stellung und Interessen des Amtes in beiden Verfahren. Daran anknüpfend werden Einzelheiten der Nachermittlungen herausgearbeitet und Rechtsschutzmöglichkeiten eruiert.