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Landesgesetzgebung im neuen Bundesstaat

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Mit der Föderalismusreform 2006 waren große Hoffnungen verbunden: Bund und Länder sollten eigenständiger entscheiden können, außerdem sollten die Landesparlamente mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Gesetzgebung bekommen. Am Beispiel der Politikfelder Nichtraucherschutz, Ladenschlussrecht und Jugendstrafvollzug wird das Verhalten landespolitischer Akteure zum ersten Mal einer tiefgehenden Analyse unterzogen: Handelten die Länder eher eigenständig oder suchten sie die Kooperation mit den anderen Ländern? Inwieweit wurde die Politikgestaltung tatsächlich in die Landesparlamente verlagert? Konnte der vielfach beklagten Tendenz zum Exekutivföderalismus entgegengewirkt werden? Zu diesem Zweck werden 48 Gesetzgebungsprozesse in den Ländern untersucht und politikwissenschaftlich ausgewertet. Die Untersuchung lässt damit auch Rückschlüsse für die Beantwortung der Frage zu, wie reformfähig der deutsche Föderalismus überhaupt ist. Der Autor ist Redakteur beim Tagesspiegel in Berlin.

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2014

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