Die Umsetzung von EuGH-Entscheidungen in das deutsche Steuerrecht
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Obwohl die EuGH-Entscheidung Lidl Belgium bereits im Jahr 2008 erging, herrscht bis heute Unklarheit darüber, wie grenzüberschreitende Betriebsstättenverluste in Deutschland zum Abzug gebracht werden können. Das Urteil und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit geben Anlass zu einer grundsätzlichen Untersuchung der Reichweite von EuGH-Judikaten und deren Umsetzung in das deutsche Steuerrecht. Im Fokus steht dabei insbesondere die Übergangszeit zwischen dem Erlass des EuGH-Urteils und der Reaktion durch den Gesetzgeber. In dieser Zeit sind die Judikative und die Finanzverwaltung gefordert, der EuGH-Entscheidung ggf. auch ohne innerstaatliche gesetzliche Grundlage Geltung zu verschaffen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, inwiefern diese rechtsschöpfend tätig werden dürfen. Die grenzüberschreitende Verrechnung von Betriebsstättenverlusten dient dabei als Referenzfeld, steht aber nicht im Mittelpunkt der auf die europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen konzentrierten Arbeit.