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Verfassungsinterdependenzen in der Republik Baden

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Das Weimarer Landesverfassungsrecht ist weitgehend unerforscht; vorhandene Arbeiten betrachten die Konstitutionen der Freistaaten zumeist nur aus der Perspektive reichsrechtlicher Vorgaben. In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, anhand der badischen Verfassungsurkunde von 1919 – die als Landeskonstitution vor der Reichsverfassung verabschiedet wurde – exemplarisch eine wechselseitige Beziehung von Inhalt und Bedeutung des gliedstaatlichen Landesverfassungsrechts und den Gehalten der Reichsverfassung zu beleuchten. Dabei wird nach einer umfangreichen Darstellung des badischen Verfassungsrechts untersucht, wie die vorhandenen Spielräume der Verfassungsautonomie eingedenk der (späteren) einengenden Vorschriften des Reichs in Baden genutzt wurden. Es folgt der Versuch eines Perspektivwechsels: Wurde umgekehrt auch das Reichsverfassungsrecht – konkret die etwa vorhandenen „Konstruktionsfehler der Weimarer Reichsverfassung“ – durch Gehalte der badischen Konstitution beeinflusst? Gefördert durch die Konrad-Adenauer-Stiftung.

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2014

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