Die Wirkung von § 2 SGB III auf das Arbeitsrecht
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Obwohl seit dem Inkrafttreten des § 2 SGB III im Jahre 1998 mittlerweile über 15 Jahre vergangen sind, besteht insbesondere im Hinblick auf die arbeitsrechtliche Wirkung der Vorschrift weiterhin Unklarheit. Die Autorin untersucht unter Einbeziehung vorgreiflich bestehender Problemfelder, wie beispielsweise der Wirkungsweise von so genannten Grundsatznormen, inwiefern der Vorschrift eine arbeitsrechtliche Wirkung zugesprochen werden kann. Dabei analysiert sie zunächst vor dem Hintergrund staatsrechtlicher Prinzipien, namentlich der Rechtssicherheit, der Rechtsklarheit und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, ob tatsächlich Vorschriften ohne jegliche Rechtswirkung existieren, wie dies vielfach ohne weitere Begründung in der Literatur angenommen wird. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird sodann zunächst die Bedeutung der Norm im Sozialrecht und daran anschließend die Wirkung der einzelnen Absätze und Sätze des § 2 SGB III im Arbeitsrecht untersucht, wobei ein Schwerpunkt auf § 2 Abs. 2 SGB III gelegt wird.