Die Entwicklung polizeirelevanter datenschutzrechtlicher Bestimmungen
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Das Verständnis über den Datenschutz hat sich seit dem Volkszählungsurteil im Jahre 1983 grundlegend geändert. Seine Erkenntnisse hieraus hat das BVerfG seither auf die Grundrechte aus Art. 10 und Art. 13 GG übertragen und ausgebaut. Vor diesem Hintergrund werden bestehende polizeirelevante Befugnisse zur Zweckänderung in den Polizeigesetzen von Bund und Ländern sowie in der StPO auf deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft. Ausgehend von der Entwicklung des nicht-polizeispezifischen Datenschutzrechts seit den 1970er Jahren wird hierzu die Entwicklung der Befugnisse zur polizeilichen Datenerhebung in den Polizeigesetzen und der StPO nachvollzogen. Anschließend werden die Befugnisse zur zweckändernden Nutzung von polizeilichen erhobenen Daten sowie zu deren zweckändernder Speicherung in polizeilichen Dateien auf den Prüfstand gestellt. Die Arbeit endet mit einer Aufforderung an die zuständigen Gesetzgeber aufgedeckten Änderungsbedarf mit den angebotenen Formulierungsvorschlägen abzuhelfen.