Die strafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
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Der Autor geht in seiner Studie der Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter dem Gesichtspunkt des Nichteinschreitens gegen Datenschutzverstöße im Unternehmen nach. Die Problematik ist im Schnittpunkt von Datenschutz- und allgemeinem Strafrecht angesiedelt, wobei das Hauptaugenmerk zunächst auf der Dogmatik des § 13 StGB und der sog. Geschäftsherrenhaftung liegt. Nach kritischer Würdigung verschiedener Literaturansätze wird dann die Frage der Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowohl aus Richtung einer möglichen Überwacher- als auch aus einer möglichen Beschützergarantenstellung untersucht. Schließlich wird im Anschluss an das gefundene Ergebnis auf weitere strafrechtliche Folgeprobleme eingegangen - unter anderem auf eine etwaige Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei „Zusammentreffen“ eines rechtswidrig handelnden Unternehmensangehörigen mit dem untätig bleibenden betrieblichen Datenschutzbeauftragten.