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Die Informationspflichten des § 5a UWG und die Bedeutung des Informationsmodells für das Privatrecht

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§ 5a UWG liefert seit seiner Einführung 2008 Stoff für eine Fülle von Aufsätzen und Meinungsstreitigkeiten. Diese Arbeit befasst sich zum einen mit dessen Tatbestandsvoraussetzungen und stellt mögliche Lösungsansätze zu bestehenden Auslegungsfragen dar. Zum anderen setzt sie sich mit dem strukturellen Hintergrund der Regelung auseinander. Mit dem Wechsel zum sog. Informationsmodell verfolgt § 5a UWG nämlich einen für das UWG neuen Ansatz, der sich in die bestehende Rechtsordnung einfügt und diese ergänzt. Dieses Konzept wird vorliegend aus ökonomischer und verbraucherschutzrechtlicher Sicht analysiert und es werden Hinweise zur Gestaltung und Auslegung von allgemeinen und lauterkeitsrechtlichen Informationspflichten gegeben. Vertieft wird auf die Verknüpfung von Lauterkeits- und Vertragsrechts eingegangen – insbesondere auf die Fragen, ob ein Verstoß gegen die Informationsuntergrenzen des BGB stets auch einen Verstoß gegen § 5a UWG darstellt und wie sich beide Systeme beeinflussen.

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2014

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